Gesprächssituation

Unsere Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmende, seien es Privatpersonen und Unternehmen, Gemeinden und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, in sämtlichen Belangen des privaten Arbeitsrechts und des öffentlichen Personalrechts und vertreten diese in Schlichtungs- sowie in Gerichts- und Verwaltungsverfahren. Unsere Dienstleistungen beginnen bei der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen und Personalreglementen, beinhalten eine umfassende und individuelle Betreuung unserer Klientinnen und Klienten in allen arbeitsrechtlichen Bereichen, namentlich im Zusammenhang mit Betriebsübergängen, Gesamtarbeitsverträgen, Konkurrenzverboten, Konflikten am Arbeitsplatz, Fragen der Arbeitszeit und Entlohnung, und reichen bis zur Begleitung von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, sei es durch Kündigung oder den Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung.