Unsere Rechtsgebiete
Familien- und Erbrecht
Wir beraten und vertreten unsere Klientinnen und Klienten in sämtlichen Belangen des Familienrechts. Wir beraten sie in Hinblick auf Eheschliessung/Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft und entwerfen Ehe- und Erbverträge. Im Falle einer Auflösung des gemeinsamen Haushaltes («Eheschutz»), Trennung und Scheidung oder Auflösung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft unterstützen wir Sie vorzugsweise bei der Suche nach einvernehmlichen Lösungen («Mediation»), verhandeln mit den Gegenparteien und erstellen die entsprechenden Vereinbarungen. Zudem vertreten und begleiten wir unsere Klienten vor Gericht. Paare, die nicht verheiratet sind, beraten und vertreten wir bei der Regelung ihres Zusammenlebens (Konkubinatsverträge), der Trennung und der Kinderbelange.
Wir beraten unsere Mandantinnen und Mandanten in allen erbrechtlichen Fragen und bei der Nachlassplanung sowie bereiten Testamente, Erbverträge und Vorsorgeaufträge vor. Wir vertreten Erben bei Erbteilungen und Nachlassabwicklungen und führen die damit zusammenhängenden Verfahren anlässlich von Erbenversammlungen sowie vor Behörden und Gerichten. Im Weiteren verfügen wir über langjährige Erfahrung in den Bereichen Willensvollstreckungen und Erbenvertretungen im In- und Ausland.