Familienrecht und Erbrecht

Unsere Rechtsgebiete

Familien- und Erbrecht

Wir beraten und vertreten unsere Klientinnen und Klienten in sämtlichen Belangen des Familienrechts. Wir beraten sie in Hinblick auf Eheschliessung/Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft und entwerfen Ehe- und Erbverträge. Im Falle einer Auflösung des gemeinsamen Haushaltes («Eheschutz»), Trennung und Scheidung oder Auflösung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft unterstützen wir Sie vorzugsweise bei der Suche nach einvernehmlichen Lösungen («Mediation»), verhandeln mit den Gegenparteien und erstellen die entsprechenden Vereinbarungen. Zudem vertreten und begleiten wir unsere Klienten vor Gericht. Paare, die nicht verheiratet sind, beraten und vertreten wir bei der Regelung ihres Zusammenlebens (Konkubinatsverträge), der Trennung und der Kinderbelange.

Wir beraten unsere Mandantinnen und Mandanten in allen erbrechtlichen Fragen und bei der Nachlassplanung sowie bereiten Testamente, Erbverträge und Vorsorgeaufträge vor. Wir vertreten Erben bei Erbteilungen und Nachlassabwicklungen und führen die damit zusammenhängenden Verfahren anlässlich von Erbenversammlungen sowie vor Behörden und Gerichten. Im Weiteren verfügen wir über langjährige Erfahrung in den Bereichen Willensvollstreckungen und Erbenvertretungen im In- und Ausland.

Privacy Einstellungen

Für ein optimales Website-Erlebnis nutzen wir Cookies und weitere Online-Technologien, um personalisierte Inhalte zu zeigen, Funktionen anzubieten und Statistiken zu erheben. Ihr Klick auf „Akzeptieren“ erlaubt uns diese Datenverarbeitung sowie die Weitergabe an Drittanbieter (auch in Drittländern) gemäss unserer Datenschutzerklärung. Cookies lassen sich jederzeit ablehnen oder in den Einstellungen anpassen.

Datenschutz

Privatsphäre Einstellungen

Dieses Tool hilft Ihnen verschiedene Tags, Tracker und Analyse-Tools auf dieser Webseite auszuwählen oder zu deaktivieren.

Datenschutz