Unsere Rechtsgebiete
Privates Baurecht
Wir begleiten Sie bei Projektentwicklungen, beim Immobilienkauf, in mietrechtlichen Angelegenheiten sowie in der Streitschlichtung beim Bauen. Wir beraten und vertreten Sie in Bezug auf sämtliche Verträge zum Bauen, namentlich Planer- und Architektenverträge (inkl. Honorarforderungen), Totalunternehmer- und Generalunternehmerverträge, Werkverträge (u.a. Baumängel, Abrechnungen und Mehrkosten) sowie bei der Durchsetzung von Bauhandwerkerpfandrechten.