Unsere Rechtsgebiete
Medizin- und Gesundheitsrecht
Das Medizinrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen, die für die Ausübung medizinischer Berufe von Bedeutung sind, namentlich das Arzt-Patient-Verhältnis, aber auch die Beziehung von Ärztinnen und Ärzten oder Gesundheitsinstituten untereinander oder gegenüber den Aufsichtsbehörden. Das Gesundheitsrecht betrifft alle Rechtsgebiete, welche die Verhinderung und Bekämpfung von Krankheiten und deren Folgen sowie die Förderung der Gesundheit regeln.
Wir beraten und vertreten staatliche und private Organisationen des Gesundheitswesens und Privatpersonen insbesondere in folgenden Bereichen: Patientenrechte (Rechte und Pflichten von Patienten im Rahmen von Behandlungen), Arztrecht, ärztliches Berufs- und Standesrecht, Datenschutzrecht (insbesondere im Zusammenhang mit Patientendaten), öffentliches Dienstrecht, Staatshaftungsrecht und im Rahmen von gesundheitspolizeilichen Fragestellungen.