Unsere Rechtsgebiete
Stiftungs- Vereins- und Verbandsrecht
Wir haben langjährige Erfahrung in der Unterstützung und Beratung von Mitgliedern von Vereins-, Verbands und Stiftungsräten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Wir beraten und unterstützen Sie sowohl bei der Gründung und Errichtung eines Vereins oder einer Stiftung als auch bei deren Führung und Auflösung, erkennen Haftungsrisiken und vertreten Sie nicht nur in aufsichtsrechtlichen Verfahren, sondern auch vor Gerichten.